Dank meiner Zulassung zur Sektoralen Heilpraktikerin für Physiotherapie können Sie sich von mir behandeln lassen, ohne dass zuvor ein Arzt oder Heilpraktiker ein Rezept ausgestellt hat.
In diesem Fall vereinbare ich mit Ihnen ein individuelles Honorar oder rechne meine Leistungen auf Basis der Heilpraktiker-Gebührenordnung ab.
Wenn Sie ein ärztliches Privatrezept vorlegen, kann ich die Behandlung als physiotherapeutische Privatleistung abrechnen. Da ich auf eine Kassenzulassung verzichtet habe, weil die engen Zeitvorgaben nicht mit meinen therapeutischen Grundsätzen übereinstimmen, kann ich keine Kassenrezepte annehmen.
Ob und in welchem Umfang private Physiotherapie bzw. Heilpraktikerleistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, kann je nach Anbieter und Tarif variieren.